Noch 2 von 4 Baugrundstücken für Einzelhäuser mit Baubindung!

Objekt-Nr : 0534

 

Adresse :

Die genaue Anschrift auf Anfrage,
21279

Infos u. Details

  • Erschlossen
Verkaufspreis : € 145.000

Eckdaten :


Grundstücksgrösse ca. : 1304 m²

 

Was finde ich vor?

Idyllisch gelegen entstehen hier 4 schöne Wohnhäuser auf einer Grundstücksgröße von je ca. 1304 m². Der heimische, tüchtige Bauträger mit hohem Qualitäts- und Ästhetikanspruch hat 4 Wohnhäuser mit Staffelgeschoß geplant. Jedes Haus erhält seine Zufahrt sowie sämtliche Anschlüsse; das Grundstück wird voll erschlossen, erdbearbeitet und geteilt gekauft und bebaut. Gemäß der Satzung betreffend der Erhaltung des Waldes werden nach dem Teilabholzen neue heimische Gehölze angepflanzt. Noch können Sie das Grundstück/die Ecke Ihrer Wahl erwerben! Zur Zeit wird die Bebaubarkeit hergestellt, sprich Roden, Mutterbodenaufschüttung- und -angleichung...

Lage

Der Ortsteil Eversen gehört zur Gemeinde Appel und zur Samtgemeinde Hollenstedt südlich der Elbe. Appel hat ca. 2000 Einwohner.  Zwischen dem linken Nebenfluss der Elbe, der Este, und den Harburger Bergen gelegen, ist Eversen ein grünes Fleckchen Erde mit reiner Luft für wahre Naturfreunde. Diese Landschaft ist bekannt für Wanderwege in reizvoller Landschaft an der Fischteichkette bis Appelbeck. Von Hamburg die A7 Richtung Bremen nutzend, ist man in ca. 30 Autominuten in einer Gegend, die Sie Hektik, Smog und Betonlandschaften vergessen läßt....

Sonstiges

Wenn der Bauherr ein anderes Model, z. B. Bungalow, konventionelles EFH, Klinker, EFH mit Einlieger oder anders wünscht, dann wird der Bauträger nach Ihren Wünschen umplanen! Sprechen Sie uns an! Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten entfallen lediglich auf das Grundstück!

Courtage nur auf Grundstück: 7,14 INKL. ges. MwSt. an Karla Kruse Immobilien, fällig mit Beurkundung

Interessiert Sie dieses Objekt? Schreiben Sie uns!





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Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Ihre Anfrage:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Bearbeitung Ihrer Anfrage nur erfolgen kann, wenn Sie Ihre Kontaktdaten vollständig angeben. Dazu gehört: Vor- und Zuname, vollständige Adresse, Tel.-Nr., E-Mail. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt!


Angebote und Aufträge:

Die Angebote erfolgen gemäß der vom Auftraggeber erteilten Auskünfte, welche im Angebot selber und vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen sind; sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind mir gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigen Verhalten ausgeschlossen. Von mir unterbreitete Angebote sind nicht für Dritte bestimmt. Bei Weitergabe haftet der Auftraggeber in Höhe der zu erlangenden Provision. Sämtliche Angaben der Büro-, Lager- und Wohnflächen sowie der Grundstückgrößen und Nutzflächen etc. sind unverbindlich. Angaben in m² sind immer ca. Angaben! Sollte eine mündliche Vereinbarung wie schriftlich geschlossener Vertrag gegenstandslos werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, mich umgehend schriftlich unter Wahrung einer angemessenen Frist für die Vereinbarungs- oder Vertragsbeendigung zu verständigen. Wird dies versäumt oder unterlassen, habe ich Anspruch auf Ersatz von nachträglichen und in Auftrag befindlichen, nicht mehr zurückzunehmenden Auslagen und Zeitaufwendungen. Vertragswidriges Verhalten und das Nichteinhalten von Absprachen/eines hanseatischen Handschlages berechtigt mich zum Ersatz für meine sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Die Grundlage für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

Wenn Besichtigungen bei ein und demselben Objekt mit den gleichen Interessenten das Normalmaß übersteigen und weitere Besichtigungen gewünscht sind, so sind diese kostenpflichtig (150,-- EUR inkl. ges. MwSt. pro weiterer Besichtigung). Das heißt, die Erst- und Zweitbesichtigung sind für den Interessenten kostenneutral, ab der 3. Besichtigung kostenpflichtig.


Kauf:

An Gebühren zahlt der Käufer, soweit nicht anders vereinbart, sämtliche Kosten, welche durch den Verkauf entstehen(Courtage inkl. der gesetzlichen MwSt., Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer). Der Käufer zahlt im Erfolgsfall nach Beurkundung die veranschlagte Provision zzgl. ges. MwSt. an Karla Kruse Immobilien. Bei Zwangs- oder Bieterverfahren, Angeboten aus öffentlicher Hand besteht Courtageanspruch und gilt spätestens bei Exposéanforderung als vereinbart.



Vermietung:

Die Gebühren bei gewerblicher Vermietung bezahlt der Mieter sämtliche Kosten, welche durch die Vermietung entstehen (Kaution, Courtage zzgl. ges. MwSt.) Bei Zwangs- oder Bieterverfahren, Angeboten aus öffentlicher Hand besteht Courtageanspruch und gilt spätestens bei Exposéanforderung bzw. Kontaktaufnahme zu meiner Firma aufgrund Kennenlernens der Darstellung des Objektes durch die Firma Karla Kruse Immobilien im Internet und/oder Homepage oder Aufmerksam werden durch ein Vermietungsschild der Firma Karla Kruse Immobilien am Objekt als vereinbart.

Bei der Vermittlung von Wohnimmobilien trägt die Kosten der Auftraggeber.



Courtage:

Die Vermittlungstätigkeit ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision ist verdient, sofern durch meine Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Courtageanspruch besteht ebenfalls spätestens bei Exposé- und/oder Informationsanforderung, Kontaktaufnahme zur Firma Karla Kruse Immobilien aufgrund Kennenlernens/durch Aufmerksamkeit des Objektes aufgrund der Darstellung des Objektes durch die Firma Karla Kruse Immobilien im Internet und/oder Homepage bzw. Verkaufsschild am Objekt. Mitursächlichkeit genügt. Auch bleibt der Provisionsanspruch bestehen, wenn ein abgeschlossener Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Auf meine Tätigkeit ist Bezug zu nehmen, sofern aufgrund meiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit Vertragsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen. Der Inhalt dieser Verhandlungen ist mir unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, wenn der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin und/oder zu anderen Bedingungen erfolgt.

Sofern durch Nachverhandlung ein niedrigerer Kaufpreis erzielt und notariell beurkundet wurde, wird die Courtage basierend auf den ursprünglichen Angebotspreis berechnet.

Karla Kruse Immobilien berechnet für eine Vermittlungstätigkeit 7,14 % Provision inklusive ges. MwSt. Karla Kruse Immobilien ist berechtigt, auch für beide Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Seit dem 23. 12. 2020 wird bei Karla Kruse Immobilien nach neuester Gesetzgebung nach dem Prinzip des Courtage-Splittings abgerechnet, d.h. der Verkäufer trägt eine Provision in Höhe von 3,57 % inkl. ges. MwSt. des Kaufpreises UND der Käufer trägt die andere Hälfte der Courtage in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. ges. MwSt. Die Courtagezahlung an Karla Kruse Immobilien ist von beiden Parteien mit notarieller Beurkundung fällig und verdient.

Die Courtage ist bei gewerblicher Vermietung vom Mieter zu tragen und beträgt 3 Nettokaltmieten zzgl. gesetzlicher MwSt, soweit nicht anders angeboten.
Sofern durch Nachverhandlung ein niedrigerer Mietpreis erzielt wurde, wird die Courtage basierend auf den ursprünglichen angebotenen Mietpreis, sowohl bei Wohn-/gewerblicher Anmietung berechnet.

Wenn anstelle des von mir angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt, welches in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt (z. B. durch Umlegung, Enteignung, Ausübung eines Vorrechts, Zwangsversteigerung), so besteht ebenfalls Anspruch auf Provision. Die Höhe der zu zahlenden Provision/Courtage wird Ihnen auf Anfrage und objektbezogen gesondert angezeigt.

Die Veräußerung von Immobilien im europäischen Ausland erfolgt in Zusammenarbeit mit einem Makler vor Ort.



Widerrufsbelehrung für Verbraucher:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Karla Kruse Immobilien, Mühlenberg 40, 23570 Lübeck-Travemünde, Tel: 04502/880 77 50, Fax: 04502/880 77 51, kruse@kkruseimmo.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.



Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.



Allgemeines/Abschließendes:

Abweichungen von diesen AGB`s sind nur mit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Karla Kruse Immobilien wirksam. Sollten Teile dieser AGB`s unwirksam sein, wird jedoch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für eventuell unwirksame Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen an deren Stelle. Erfüllungsort ist Lübeck. Der Gerichtsstand für gewerbliche Kunden ist stets Lübeck, bei Privatkunden der Gerichtsstand des Beklagten. Die vorstehenden Bedingungen werden anerkannt und sind Grundlage für alle Verhandlungen!



Stand: 11.09.2021